Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen der RG Company Events
RG Company Events
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten sowie für den Besuch von Veranstaltungen, die von RG Company Events (nachfolgend „Veranstalter“) organisiert oder durchgeführt werden.
(2) Sie gelten unabhängig davon, ob Eintrittskarten unmittelbar beim Veranstalter oder über autorisierte Vorverkaufsstellen, insbesondere Ticketplattformen oder das Ticketsystem der jeweiligen Veranstaltungsstätte, erworben werden.
(3) Mit dem Erwerb eines Tickets erkennt der Besucher diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrags an.
(4) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Veranstalter
Veranstalter im Sinne dieser AGB ist:
RG Company Events
Anschrift: Birkenstraße 17, 30171 Hannover
E-Mail: contact@rg-company.de
Weitere Informationen zum Veranstalter ergeben sich aus dem Impressum der Website.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Veranstaltungen auf der Website des Veranstalters oder bei autorisierten Vorverkaufsstellen stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots.
(2) Der Vertrag über den Erwerb einer Eintrittskarte kommt zwischen dem Käufer und RG Company Events zustande.
(3) Erfolgt der Ticketverkauf über autorisierte Vorverkaufsstellen (z. B. Eventim oder das Ticketsystem der jeweiligen Veranstaltungsstätte), handeln diese ausschließlich als Vertriebs- bzw. Vermittlungsstellen für den Veranstalter, soweit nichts anderes ausdrücklich angegeben ist.
(4) Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch den Veranstalter bzw. durch die autorisierte Vorverkaufsstelle im Namen des Veranstalters zustande.
§ 4 Ticketverkauf
(1) Eintrittskarten sind ausschließlich über den Veranstalter oder autorisierte Vorverkaufsstellen erhältlich.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, den Verkauf von Eintrittskarten pro Besteller mengenmäßig zu begrenzen, sofern dies zur Gewährleistung eines fairen Ticketverkaufs erforderlich ist.
(3) Eintrittskarten dürfen ausschließlich für private Zwecke erworben werden, sofern der Veranstalter keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung für eine gewerbliche Nutzung oder einen gewerblichen Weiterverkauf erteilt.
(4) Der gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf von Eintrittskarten ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters ist unzulässig.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für Eintrittskarten, die über nicht autorisierte Verkaufsplattformen oder sonstige Dritte erworben wurden.
(6) Jeder Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte nach Erhalt unverzüglich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind dem jeweiligen Ticketanbieter oder dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
(7) Der Verlust oder Diebstahl einer Eintrittskarte begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
(8) Eintrittskarten dürfen nicht zu Werbe-, Gewinnspiel- oder Marketingzwecken verwendet werden, sofern der Veranstalter hierzu keine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt hat.
§ 5 Eintrittskarten und Zutritt
(1) Jede Eintrittskarte berechtigt grundsätzlich zum einmaligen Zutritt zur jeweiligen Veranstaltung.
(2) Die Eintrittskarte ist während der gesamten Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen dem Veranstalter oder dem Personal der Veranstaltungsstätte vorzuzeigen.
(3) Missbräuchlich verwendete, manipulierte oder unrechtmäßig vervielfältigte Eintrittskarten berechtigen nicht zum Zutritt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher beim Einlass zur Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises aufzufordern, soweit dies zur Überprüfung der Berechtigung oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten oder von der jeweiligen autorisierten Vorverkaufsstelle ausgewiesenen Ticketpreise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Zusätzlich zum Ticketpreis können Vorverkaufs-, Service-, Versand- oder Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Vorverkaufsstelle anfallen. Diese werden vor Abschluss des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen.
(4) Der Kaufpreis ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt nach den Bedingungen der jeweiligen autorisierten Vorverkaufsstelle oder – bei einem Direktverkauf – nach den vom Veranstalter angebotenen Zahlungsarten.
(5) Ein Anspruch auf bestimmte Zahlungsarten besteht nicht.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen mit einem festen Termin oder Zeitraum kein Widerrufsrecht.
(2) Dies gilt unabhängig davon, ob die Eintrittskarten über den Veranstalter oder über eine autorisierte Vorverkaufsstelle erworben wurden.
(3) Eine Rückgabe oder ein Widerruf der Eintrittskarten ist daher ausgeschlossen, soweit keine gesetzlichen Ausnahmeregelungen bestehen.
§ 8 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten
(1) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
(2) Dies gilt insbesondere dann, wenn der Besucher die Veranstaltung aus persönlichen Gründen nicht besuchen kann.
(3) Gesetzliche Ansprüche des Besuchers bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Programmänderungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen des Veranstaltungsprogramms vorzunehmen, sofern diese dem Besucher zumutbar sind.
(2) Hierzu zählen insbesondere Änderungen hinsichtlich
des Programmablaufs,
der Reihenfolge einzelner Programmpunkte,
der Beginnzeiten,
der Besetzung,
einzelner Mitwirkender,
technischer Abläufe sowie
organisatorischer Maßnahmen.
(3) Der Ausfall einzelner Programmpunkte, Gastkünstler oder sonstiger Mitwirkender berechtigt grundsätzlich nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte oder zur Minderung des Ticketpreises, sofern der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt und keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
(4) Der Ausfall einzelner Mitwirkender oder geringfügige Programmänderungen berechtigen grundsätzlich weder zur Rückgabe der Eintrittskarte noch zur Minderung des Ticketpreises.
(5) Änderungen werden, soweit möglich und zumutbar, über die Website des Veranstalters oder die jeweiligen Kommunikationskanäle bekannt gegeben.
§ 10 Terminverlegung
(1) Muss eine Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt werden, behalten die bereits erworbenen Eintrittskarten grundsätzlich ihre Gültigkeit.
(2) Der Veranstalter wird die Besucher über die Terminverlegung nach Möglichkeit rechtzeitig informieren.
(3) Kann ein Besucher den Ersatztermin aus Gründen, die nach den gesetzlichen Vorschriften einen Rücktritt oder eine Rückabwicklung rechtfertigen, nicht wahrnehmen, richten sich seine Rechte ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Im Übrigen gelten die Bedingungen der jeweiligen autorisierten Vorverkaufsstelle.
§ 11 Veranstaltungsabsage
(1) Muss eine Veranstaltung ersatzlos abgesagt werden, richtet sich die Rückabwicklung des Vertrags einschließlich etwaiger Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Der Anspruch auf Rückerstattung beschränkt sich grundsätzlich auf den gezahlten Ticketpreis. Soweit die Rückerstattung gesetzlich geschuldet ist.
(3) Vorverkaufs-, Service-, Versand- oder Bearbeitungsgebühren werden nur insoweit erstattet, wie der jeweilige Ticketanbieter hierzu verpflichtet ist oder diese tatsächlich zurückerstattet.
(4) Ein Anspruch auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstigen Folgekosten besteht – soweit gesetzlich zulässig – nicht.
(5) Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 12 Sitzplatzänderungen
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus organisatorischen, technischen oder sicherheitsbedingten Gründen Änderungen der Sitzplatzzuweisung vorzunehmen.
(2) Soweit möglich, wird dem Besucher ein gleichwertiger oder höherwertiger Sitzplatz zugewiesen.
(3) Eine Sitzplatzänderung stellt grundsätzlich keinen Mangel der Veranstaltung dar und berechtigt nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte oder zur Minderung des Ticketpreises, sofern die Änderung für den Besucher zumutbar ist.
§ 13 Höhere Gewalt
(1) Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, haftet der Veranstalter ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, Krieg, Terrorgefahr, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Stromausfälle sowie sonstige unvorhersehbare und vom Veranstalter nicht zu vertretende Ereignisse.
(3) Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, Veranstaltungen abzusagen, zu unterbrechen, zu verlegen oder den Ablauf angemessen anzupassen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
(4) Gesetzliche Ansprüche der Besucher bleiben hiervon unberührt.
§ 14 Einlass und Aufenthalt
(1) Der Zutritt zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, sofern begründete Zweifel an der Echtheit oder Gültigkeit einer Eintrittskarte bestehen.
(2) Es gelten die Einlassbestimmungen sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Den Anweisungen des Veranstalters, des Personals der Veranstaltungsstätte sowie des eingesetzten Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
(3) Aus Sicherheitsgründen oder aufgrund behördlicher Vorgaben kann der Veranstalter Einlasskontrollen durchführen oder durchführen lassen. Besucher erklären sich hiermit einverstanden.
(4) Der Veranstalter sowie die jeweilige Veranstaltungsstätte sind berechtigt, Besuchern den Einlass zu verweigern oder sie der Veranstaltung zu verweisen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht. Dies gilt insbesondere bei:
Verstößen gegen diese AGB oder die Hausordnung,
erheblicher Störung der Veranstaltung,
aggressivem oder beleidigendem Verhalten,
Gefährdung anderer Besucher,
Mitführen verbotener Gegenstände,
Missbrauch oder Manipulation von Eintrittskarten,
Nichtbefolgen von Sicherheitsanweisungen.
(5) In den in Absatz 4 genannten Fällen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
(6) Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf sofortigen Einlass. Aus Rücksicht auf Künstler und Publikum kann der Einlass erst zu einem geeigneten Zeitpunkt, beispielsweise während einer Konzertpause oder eines Programmabschnitts, erfolgen.
§ 15 Barrierefreiheit
Besucher mit besonderen Zugangs- oder Unterstützungsbedürfnissen werden gebeten, sich möglichst frühzeitig vor der Veranstaltung mit dem Veranstalter oder der jeweiligen Veranstaltungsstätte in Verbindung zu setzen, damit im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten eine bestmögliche Unterstützung ermöglicht werden kann.
§ 16 Hausordnung der Veranstaltungsstätte
(1) Für sämtliche Veranstaltungen gilt ergänzend die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
(2) Besucher sind verpflichtet, die Regelungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte einzuhalten.
(3) Sofern Bestimmungen der Hausordnung und dieser AGB voneinander abweichen, gelten die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen gelten beide Regelwerke nebeneinander.
§ 17 Verhalten der Besucher
(1) Besucher haben sich während der gesamten Veranstaltung so zu verhalten, dass andere Besucher, Künstler, Mitarbeiter oder sonstige Beteiligte weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
(2) Insbesondere untersagt sind:
Gewalt oder Gewaltandrohung,
diskriminierendes, beleidigendes oder belästigendes Verhalten,
vorsätzliche Störungen der Veranstaltung,
Beschädigungen von Einrichtungen oder Inventar,
das Betreten nicht freigegebener Bereiche.
(3) Besucher, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
§ 18 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch Besucher
(1) Das Anfertigen Foto- und Videoaufnahmen für ausschließlich private Zwecke sind grundsätzlich gestattet.
(2) Aus Rücksicht auf Künstler und andere Besucher ist die Verwendung von Blitzlicht während der Veranstaltung nicht gestattet.
(3) Nicht gestattet sind insbesondere:
Livestreams der Veranstaltung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters,
professionelle Foto- oder Videoaufnahmen,
gewerbliche oder journalistische Aufnahmen ohne vorherige Akkreditierung,
Audioaufzeichnungen des Konzerts,
der Einsatz professioneller Kameras, Wechselobjektive, Stative, Selfie-Sticks oder vergleichbarer Ausrüstung, sofern der Veranstalter keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, Besucher aufzufordern, unzulässige Aufnahmen zu unterlassen oder entsprechende Aufnahmen zu löschen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 19 Foto- und Videoaufnahmen durch den Veranstalter
(1) Während der Veranstaltung können durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
(2) Diese Aufnahmen können Besucher als Teil des Publikums zeigen.
(3) Die Aufnahmen dürfen insbesondere verwendet werden für:
die Berichterstattung über die Veranstaltung,
die Öffentlichkeitsarbeit,
Presseveröffentlichungen,
die Website des Veranstalters,
Social-Media-Kanäle,
Printmedien,
Werbematerialien,
zukünftige Veranstaltungsankündigungen sowie
sonstige Eigenwerbung des Veranstalters.
(4) Die Aufnahmen können zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt für Zwecke der Berichterstattung sowie Eigenwerbung des Veranstalters verwendet werden.
(5) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 20 Garderobe und mitgebrachte Gegenstände
(1) Sofern die jeweilige Veranstaltungsstätte eine Garderobe oder Schließfächer anbietet, erfolgt deren Nutzung nach den Bedingungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte.
(2) Besucher sind selbst dafür verantwortlich, ihre persönlichen Gegenstände während der Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren.
§ 21 Fundsachen
(1) Fundsachen sind unverzüglich beim Personal der jeweiligen Veranstaltungsstätte oder beim Veranstalter abzugeben.
(2) Für Fundsachen gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Garderobe, Wertgegenstände oder sonstige mitgebrachte Gegenstände der Besucher, soweit gesetzlich zulässig.
§ 22 Haftung
(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei der Übernahme einer Garantie.
(5) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden, die von Dritten verursacht werden, insbesondere durch Künstler, technische Dienstleister, Gastronomiebetriebe oder Betreiber der jeweiligen Veranstaltungsstätte, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Veranstalter nicht für Reise-, Übernachtungs-, Park-, Verpflegungs-, Verdienstausfall- oder sonstige Folgekosten, die Besuchern im Zusammenhang mit einer Veranstaltung entstehen.
(7) Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.
§ 23 Datenschutz
(1) Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrags, zur Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(3) Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie über die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 24 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Veranstalter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig zu ändern oder zu ergänzen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Für den jeweiligen Ticketkauf gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind.
§ 25 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hannover ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(4) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 26 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.